Liebe Eltern,

die Rechtgrundlage für die Betreuung Ihres Kindes ist eine Betreuungsvertrag zwischen Ihnen, Ihrer Gemeinde (i.d.R. Stadt Hohen Neuendorf) und mir. In dieser Vereinbarung sind alle wesentlichen Elemente wie Betreuungszeiten,  Urlaubs- und Krankheitsregelungen, Versicherung usw. enthalten. Wenn Sie Ihr Kind von mir betreuen lassen wollen, empfehle ich Ihnen zunächst mit mir Kontakt aufzunehmen. Meist vereinbaren wir dann einen Termin, bei dem man sich kennenlernt und erste Informationen austauscht.

 

Soll es zu einer Tagespflege kommen, sollten Sie mit Ihrer Gemeineverwaltung (Adressen finden Sie hier) Kontakt aufnehmen und einen Pflegevetrag anfordern.  Bitte beachten Sie, dass die von der Stadt genehmigte Dauer der täglichen Betreuung von der Länge Ihrer Arbeitszeit abhängig gemacht wird. Wenn Sie z.B. eine ganztägige Betreuung (ca. 40 Wochenstunden) wünschen und angestellt sind, müssen Sie den Nachweis Ihres Arbeitgebers über eine Vollbeschäftigung erbringen. Bevor Sie also mit der Gemeinde sprechen, sollten Sie diese Frage geklärt haben.

 

 

 

 Referenzen:

 .... auf Anfrage nenne ich Ihnen gern die Namen von mir betreuter Kinder.

 

Qualifikation:

 Ich bin im Besitz einer Pflegeerlaubnis des Landkreises Oberhavel und habe alle dafür erforderlichen Weiterbildungslehrgänge erfolgreich absolviert.

 

Kosten:

  •  ... bei Pflegevereinbarung mit einer Gemeinde, in Höhe des individuellen, einkommensabhängigen Beitrags gem. Beitragssatzung (wie bei Kita)
  • ... bei Privatvertrag nach Vereinbarung
  • Eintritt für Theater, Turnhalle u.s.w.

 

Betreuungszeiten:

 In der Regel täglich zwischen 8:00  und 15:00  Uhr.